Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:
Ausserdem - falls vorhanden - die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern und die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen.
Wichtige Adressen und Notrufnummern für die Unterweisung enthält auch die DGUV Information 204-001 (Plakat) "Erste Hilfe" (bisher BGI/GUV-I 510).