Die Abrechnung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erfolgt unmittelbar zwischen ermächtigter Stelle und dem für den Lehrgangsteilnehmenden zuständigen Unfallversicherungsträger. Tipps zum Abrechnungsverfahren sowie Kontaktdaten zu den einzelnen Unfallversicherungsträgern finden Sie im Download-Bereich.
Die ermächtigten Stellen erhalten von den Unfallversicherungsträgern pauschalierte Lehrgangsgebühren. Die Pauschgebühren werden jeweils zum 01. Januar angepasst.
Die Lehrgangsgebühren gelten auch für die Erste Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Die Abrechnungsmodalitäten werden durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger selbst festgelegt. Als Serviceleistung haben wir für Sie die Hinweise zu den einzelnen Abrechnungsverfahren zusammengefasst. Diese Inhalte wurden dem Fachbereich Erste Hilfe von den Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.