Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.

Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben.

Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.

Berufsgenossenschaften

  • BG BAU

    Ellen Brüggemann

    Telefon: +49 30 85781 611

    www.bgbau.de/seminare/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BG ETEM

    Laura Henseler

    Telefon: +49 221 3778 1515

    www.bgetem.de/seminare/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BGHM

    Team Erste Hilfe

    Telefon: +49 6131 802 13999

    www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BGHW

    Frank Ettinger
    Telefon: +49 621 183 5957

    Nicole Gönnheimer
    Telefon: +49 621 183 5973

    https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BGN

    Team Erste Hilfe

    Telefon: +49 621 4456 3222

    www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/...

    Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

  • BG RCI

    Martina Weidlich
    Telefon: +49 6221 5108 29181

    Silke Tiepke
    Telefon: +49 6221 5108 29180

    Carmen Nowarre
    Telefon: +49 6221 5108 29172

    Antje Güntzel
    Telefon: +49 6221 5108 29191

    http://www.bgrci.de/fachwissen-portal/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BG Verkehr

    https://www.bg-verkehr.de/seminare/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

  • BGW

    Team Erste Hilfe

    www.bgw-online.de/erste-hilfe

    Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen. Der Veranstalter benötigt diese, um mit der BGW ordnungsgemäß abrechnen zu können.

  • VBG

    Team Abrechnung Erste Hilfe
    Telefon: +49 931 7943 396

    www.vbg.de/DE/...

    Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand