Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen.
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.
Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben.
Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.