
In der Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses ist abends immer viel los. Neben akuten Notaufnahmen gibt es viele Patientinnen und Patienten, die zwar Beschwerden haben, aber auch am nächsten Tag den Hausarzt oder die Hausärztin aufsuchen könnten. In der Regel wird dennoch niemand weggeschickt. Die Patientinnen und Patienten werden auf die längeren Wartezeiten hingewiesen. Trotz dieser Hinweise kommt es immer wieder zu Beschwerden beim Personal und in Einzelfällen auch zu Bedrohungen. An einem Abend kommt ein alkoholisierter, leicht blutender Patient in die Notaufnahme. Als eine Pflegerin ihn in den Wartebereich schickt, packt er sie an ihrem Kasack (Oberteil), schreit sie an und schubst sie mit voller Wucht gegen die Wand. Dieser Vorfall wird im Krankenhaus als Anlass genommen, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Für die Beschäftigten der Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses besteht durch Übergriffe die Gefährdung, körperlich und psychisch verletzt zu werden. Beschäftige könnten auch Ängste oder Traumafolgestörungen entwickeln, die es ihnen erschweren, wieder auf der Notaufnahme zu arbeiten. Gegenüber den Patientinnen und Patienten müssten die Beschäftigten immer freundlich sein, obwohl sie oft gestresst und überfordert sind (emotionale Dissonanz). Dies kann auf Dauer zu einer hohen körperlichen und psychischen Erschöpfung führen.
Arbeit ist gut gestaltet, wenn Beschäftigte vor Gewalt, Aggressionen und Bedrohungen durch andere Personen (z. B. durch Patienten/innen und Angehörige) geschützt sind. Darüber hinaus sollten Beschäftigte möglichst selten emotionale Überforderung erleben. Sollte dies doch mal der Fall sein, sollten sie in die Lage versetzt werden, damit umgehen zu können.
In der Reihenfolge S-T-O-P soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt.