Zielgruppe sind Studierende, die mit dem Abschluss des Masterstudiums Master of Public Management Sozialversicherung die Übernahme von Fachexperten-/innen und/oder Führungsaufgaben in höheren Funktionen der Sozialversicherungsträger anstreben.
Ja, das Masterstudium startet jedes Jahr zum 1. September.
In den elf Modulen des Studienganges findet jeweils eine Modulprüfung statt. Hierbei orientieren sich die Prüfungsformen sehr stark an dem berufsbegleitenden Studienformat. Neben wenigen Klausuren, sind bspw. Hausarbeiten, Referate, Portfolios oder Fallstudien vorgesehen. Die Termine werden dadurch über das Semester verteilt. Die Prüfungsform der jeweiligen Module finden Sie im Modulhandbuch (PDF, 1,1 MB, nicht barrierefrei) .
Der Studiengang wird mehrheitlich von den hauptamtlich Lehrenden der HGU betreut. Zusätzlich dazu werden Modulteile von exponierten Lehrbeauftragten übernommen.
Die Zeitangaben beziehen sich immer auf Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Min.
Die Modularisierungt ermöglich eine gute Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Das Studium kann jederzeit, im Optimalfall natürlich nach einem Semester, unterbrochen werden.
Auf unserer Homepage finden Sie den Studienkalender (PDF, 150 kB, nicht barrierefrei) für den ersten Jahrgang und auch die Angabe der entsprechenden vorgesehenen Zeitblöcke. Sich selbstanmeldende Studierende können damit je nach Ihrem Arbeitszeitmodell die notwendigen Urlaubstage berechnen.
Im vierten Semester haben wir zwei Präsenzblöcke geplant – einen im März, einen Ende Juni plus drei Webinarfreitage. Im fünften Semester kommen die Studierenden nur noch zum Masterarbeits-Kolloquium.
Ja, es wird bei einer zu großen Zahl an Bewerber*innen einen gestuften Zulassungsprozess geben. Es erfolgt zuerst die Zulassung von entsendeten Studierenden.
In allen Bildungsprodukten liegt die Mindestteilnehmendenanzahl bei 5 Teilnehmenden. Um Qualität des Studienganges zu sichern, soll eine Studierendengruppe im MPM nicht mehr als ca. 30 Studierende umfassen. Für den ersten Jahrgang ist eine Studierendengruppe vorgesehen.
Bei den entsendeten Studierenden erfolgt eine Einschreibung durch den Studierenden und den UVT gemeinsam. Damit verbunden ist i.d.R. die Übernahme aller Kosten (Lehrbetrieb, Unterbringung und Verpflegung) und z.T. auch umfangreiche Freistellungsmöglichkeiten. Bei den Potenzialkanditaten erfolgt die Einschreibung durch den Studierenden selbst. Unterstützt diese Einschreibung durch den UVT durch die Übernahme einzelner Kostenblöcke, z.B. die anteilige Übernahme von Studiengebühren oder/und durch Vereinbarung von Freistellungszeiten - es erfolgt aber keine Vollförderung/Entsendung. Belegt wird die Unterstützung durch ein formloses Unterstützungsschreiben.
Das Unterstützungsschreiben ist ein formloses Schreiben, in dem die Unterstützung des UVT bestätigt wird - unterschrieben durch die jeweiligen Leiter*innen der Personalbereiche.
Die konkreten Regelungen werden in den UVT selbst getroffen. Ein einigen Häusern werden die Studienplätze (unabhängig von Stellenbesetzungen) ausgeschrieben. In anderen Häusern erfolgt die Entsendung in Verbindung mit einem Stellenbesetzungsverfahren für eine Stelle im Höheren Dienst. Die Personalentwicklungsbereiche haben dafür jeweils entsprechende konzeptionelle Grundlagen geschaffen.
Natürlich freuen wir uns auch über Studierende aus dem eigenen Haus.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 4 der Prüfungsordnung (PDF, 239 kB, nicht barrierefrei) geregelt. Unser Studiengang ist für sogenannte "beruflich Qualifizierte" geöffnet. "
Mit dem Abschluss der Nachgradierung wurde ein Bachelorgrad vergeben. Damit ist die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Abs. 1 a erfüllt.
Das können Ihnen die Expert*innen in Ihrer Personalentwicklung oder Personalabteilung beantworten.
Von den sich selbstanmeldenden Studierenden werden Studiengebühren i.H.v. 1500 Euro pro Semester erhoben. Hinzu kommen Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die davon abhängig sind, wo Sie übernachten und wie Sie sich verpflegen. Gern unterstützt Sie mit Auskünften und Tipps der Planungsbereich.
Die Organisation der Unterbringung und Verpflegung für die entsendeten Studierenden erfolgt durch die Hochschule. Die Studierenden, die sich privat anmelden, müssen sich selbst darum kümmern. Bei freien Kapazitäten können Zimmer am Wohncampus der HGU gebucht werden.
Die Master-Eignungsprüfung wird an der HGU abgenommen und ein entsprechender Brückenkurs dazu angeboten. Die Regelungen werden mit Prüfungsordnung bekannt gegeben. Infos dazu folgen in Kürze auf der Homepage.
Ja, es handelt sich um zwei formal voneinander unabhängige Bildungsangebote. Daher sind zwei Anmeldungen/Einschreibungen erforderlich.
Bei unserem Master handelt es sich um ein berufsbegleitendes Bildungsformat - wir rechnen daher mit einer durchaus heterogenen Studierendenschaft. Das macht es für alle Seiten spannend und bereichernd. Entsprechend haben wir auch im Master selbst ein Propädeutikum vorgesehen, um alle Studierenden mit notwendigen Grundlagen vertraut zu machen. Sollten Sie denoch zusätzlich am Brückenkurs teilnehmen wollen, nehmen Sie gern mit den Verantwortlichen Kontakt auf.
Das muss im Einzelfall mit einer Sichtung auf Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau geprüft werden.
Die Anträge auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen können nach der Zulassung zum Studium gestellt werden. Fragen vorab beantworten Ihnen die Ansprechpartner*innen zum Studiengang.
Unter "Dokumente" sind die "Hinweise zur Anrechnung und Anerkennung" (PDF, 242 kB, nicht barrierefrei) und der "Antrag auf Anerkennung und Anrechnung" (PDF, 402 kB, nicht barrierefrei) eingestellt
Die Anrechnung setzt die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Eine inhaltliche Gleichwertigkeit der beiden Bildungsangebote ist nicht gegeben.Der Zertifikatsstudiengang Rehamanagement kann als Master-Eignungsprüfung ankannt werden.
Eine Anrechnung von Teilen des Zertifikatsprogramm zur Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes ist möglich, sofern dieses modularisiert (ab Jg. 2016/17) absolviert wurde.
Nach § 4 der Prüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengang Master of Public Management Sozialversicherung stellt der Bachelorabschluss die Zulassungsvoraussetzung für den Master of Public Management dar. Eine weitere Anerkennung für Master-Module ist daher nicht möglich.