Ihre Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten wird von der HGU begleitet. Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung: Ihre Ausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule statt. Der Ausbildungsbetrieb ist eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse (Stellenangebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen).
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Wahl einer dualen Berufsausbildung hat viele Vorteile:
Zusätzlich zur Berufsschule bietet Ihnen die HGU in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben Theoriephasen an. Sie werden von Ihrem Ausbildungsbetrieb zu sogenanntem "Vollzeitunterricht" entsandt. Diese Theoriephasen finden im Laufe Ihrer Ausbildung in Blöcken statt.
Unterbringung auf den Wohncampus
Während der Blockveranstaltungen wohnen Sie auf dem Wohncampus der HGU. Die Kosten für Ihre Unterbringung übernimmt Ihr Ausbildungsbetrieb. Auch während des Vollzeitunterrichts an der HGU erhalten Sie Ihre Ausbildungsvergütung. Da der Unterricht zur Ausbildungszeit gehört, besteht während der Unterrichtszeiten eine Anwesenheitspflicht.
Rechtlicher Rahmen
Rechtliche Grundlage der Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten
Sylvia Hilger
Tel. +49 30 13001-6562
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