Die HGU ist ein interdisziplinärer Lern- und Denk-Ort. Wir lehren und forschen dienstleistungsorientiert und beziehen die besonderen Erfahrungen unserer Partner und Partnerinnen ein. Hierzu zählen insbesondere Bildungsteilnehmende, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die für uns tätigen Lehrenden.
Sie als selbständig beziehungsweise nebenamtlich Lehrende liegen uns deshalb besonders am Herzen. Uns ist eine hohe Qualität und Zufriedenheit mit Ihrer Tätigkeit für unsere Bildungsprodukte wichtig. Wir arbeiten gerne mit Ihnen Hand in Hand, weil wir überzeugt davon sind, dass Ihr beruflicher Hintergrund unsere Bildungsangebote mit Praxisbezügen belebt und ergänzt.
Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit
Ihr Engagement für die HGU ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Ihre Qualifikationen
Wenn Sie sich für eine Lehrtätigkeit interessieren, benötigen wir zunächst einige Informationen von Ihnen:
Kontaktieren Sie uns
Über spezielle Angebote können Sie sich selbst als Lehrende qualifizieren. Sprechen Sie uns hierzu an.
Erteilung einer Beschäftigungsgenehmigung
Vor jedem Einsatz in den Studiengängen der HGU holen wir für Sie zusätzlich die verbindliche Erteilung einer Beschäftigungsgenehmigung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.