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Die folgenden Informationen richten sich sowohl an den Auftraggeber einer EMF-Messung als auch an den Messdienstleister selbst.
Da wir zur Neutralität angehalten sind, können wir keine direkte Empfehlung für bestimmte Messdienstleister aussprechen. Wir können Ihnen jedoch Hinweise zur Suche und wertvolle Anhaltspunkte für eine qualitativ hochwertige EMF-Messung geben.
Die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat eine frei zugängliche Datenbank der akkreditierten Stellen, in der unter den Suchbegriffen EMF, EMFV oder EMVU viele Messdienstleister zu finden sind. Des Weiteren führt das Bayerisches Landesamt für Umwelt eine Liste von akkreditierten Messstellen in Bayern.
Wichtig zu wissen: Nicht alle EMV-Labore haben auch Erfahrung mit der Bewertung von EMF am Arbeitsplatz! Im Gegensatz zur "klassischen" EMV-Messung gibt es zu einer EMF-Messung am Arbeitsplatz nur wenige standardisierte Messverfahren. Da Arbeitsplätze sich sehr stark voneinander unterscheiden, bedarf es meist einer individuell angepassten Messung und einer Bewertung nach der Arbeitsschutzverordnung für EMF (EMFV).
Am Schluss jeder Messung steht ein Messbericht, der die Qualität der Messung und der Bewertung widerspiegelt. Auf dieser Basis erstellt der Arbeitgeber meist eine Gefährdungsbeurteilung zum betrachteten Arbeitsplatz und nutzt die fachliche Bewertung aus dem Messbericht. Daher ist es wichtig, dass der Auftraggeber den Inhalt des Berichts nachvollziehen und - zumindest in Teilen - auch selbst bewerten kann.
Was muss zwingend in einem Messbericht enthalten bzw. beschrieben werden?
Die Bewertung eines Feldes allein mittels eines Expositionsindex, der die prozentuale Ausschöpfung des zulässigen Wertes angibt (z. B. EI = 20 %), ist nicht zu empfehlen. Der Expositionsindex ermöglicht keine direkten Rückschlüsse auf die Frequenz und die Feldstärke der Feldquelle. Somit fällt es sehr schwer, eine Messung zu plausibilisieren und zu prüfen, ob während der Messung möglicherweise Fehler aufgetreten sind oder sich der Betriebszustand der Anlage unbemerkt verändert hat.
Ein Betrieb beauftragt einen EMF-Messdienstleister, weil ihm selbst die nötige Expertise hierzu fehlt. Dennoch sollte sich der Auftraggeber nicht blind auf den Messdienstleister verlassen und den Messbericht immer kontrollieren.
Folgende Punkte sollten immer überprüft werden:
Sollte mindestens einer dieser sechs Punkte unzureichend oder fehlerhaft beschrieben sein, so ist die Qualität des Messberichtes fraglich. In diesem Fall sollte der Messbericht von einer fachkundigen Person überprüft werden. Gerne sprechen Sie hierzu auch Ihren Unfallversicherungsträger an und bitten um Unterstützung.
Zur Unterstützung sowohl des Auftraggebers als auch des Messdienstleisters stellen wir zwei speziell abgestimmte Checklisten bereit. Sie berücksichtigen das jeweilige Hintergrundwissen der Zielgruppe und unterscheiden sich in ihrer Detailtiefe:
 
  
 Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3580Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3581Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien
Tel: +49 30 13001-3583