Messdienstleister zur Bewertung elektromagnetischer Felder (EMF) am Arbeitsplatz

Bild: KI-generiert mit MS Copilot

Die folgenden Informationen richten sich sowohl an den Auftraggeber einer EMF-Messung als auch an den Messdienstleister selbst.

Wie gelangen Auftraggeber zu einem zuverlässigen Messdienstleister, der elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz bewertet?

Da wir zur Neutralität angehalten sind, können wir keine direkte Empfehlung für bestimmte Messdienstleister aussprechen. Wir können Ihnen jedoch Hinweise zur Suche und wertvolle Anhaltspunkte für eine qualitativ hochwertige EMF-Messung geben.

Die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat eine frei zugängliche Datenbank der akkreditierten Stellen, in der unter den Suchbegriffen EMF, EMFV oder EMVU viele Messdienstleister zu finden sind. Des Weiteren führt das Bayerisches Landesamt für Umwelt eine Liste von akkreditierten Messstellen in Bayern.

Wichtig zu wissen: Nicht alle EMV-Labore haben auch Erfahrung mit der Bewertung von EMF am Arbeitsplatz! Im Gegensatz zur "klassischen" EMV-Messung gibt es zu einer EMF-Messung am Arbeitsplatz nur wenige standardisierte Messverfahren. Da Arbeitsplätze sich sehr stark voneinander unterscheiden, bedarf es meist einer individuell angepassten Messung und einer Bewertung nach der Arbeitsschutzverordnung für EMF (EMFV).

Wie lässt sich die Leistung eines EMF-Messdienstleisters bewerten?

Am Schluss jeder Messung steht ein Messbericht, der die Qualität der Messung und der Bewertung widerspiegelt. Auf dieser Basis erstellt der Arbeitgeber meist eine Gefährdungsbeurteilung zum betrachteten Arbeitsplatz und nutzt die fachliche Bewertung aus dem Messbericht. Daher ist es wichtig, dass der Auftraggeber den Inhalt des Berichts nachvollziehen und - zumindest in Teilen - auch selbst bewerten kann.

Was muss zwingend in einem Messbericht enthalten bzw. beschrieben werden?

  • Ziel der Messung
  • Klare und eindeutige Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Ausführliche Beschreibung der Feldquellen mit Angaben zu Frequenzen, Funktionsweisen und Betriebszuständen
  • Technische Angaben zu allen verwendeten Messmitteln, insbesondere des verwendeten Frequenzbereiches der Messsonden
  • Beschreibung der Messdurchführung, wie:
    • Festlegung der Messpunkte am Arbeitsplatz
    • Angaben zu Messgröße und Feldart (elektrisch, magnetisch)
    • Relevante Messgeräteeinstellungen
    • Messmethode: z. B. Feldstärke und Frequenz oder Weighted Peak Method (WPM). Die WPM lässt sich zum Beispiel mit der BEMF-Software des IFA anwenden
    • Angaben zur Messunsicherheit
  • Bewertungsgrundlage: z. B. EMFV mit Angaben zu zulässigen Werten
  • Vergleich des Messwerts mit dem zulässigen Wert
  • Bewertung des Vergleichs (z. B. Überschreitung)
  • Ggf. Maßnahmen zur Reduzierung einer unzulässigen Exposition (Sicherheitsabstand, Arbeitsweisen, …)
  • Stempel und Unterschrift des Messdienstleisters

Die Bewertung eines Feldes allein mittels eines Expositionsindex, der die prozentuale Ausschöpfung des zulässigen Wertes angibt (z. B. EI = 20 %), ist nicht zu empfehlen. Der Expositionsindex ermöglicht keine direkten Rückschlüsse auf die Frequenz und die Feldstärke der Feldquelle. Somit fällt es sehr schwer, eine Messung zu plausibilisieren und zu prüfen, ob während der Messung möglicherweise Fehler aufgetreten sind oder sich der Betriebszustand der Anlage unbemerkt verändert hat.

Ein Betrieb beauftragt einen EMF-Messdienstleister, weil ihm selbst die nötige Expertise hierzu fehlt. Dennoch sollte sich der Auftraggeber nicht blind auf den Messdienstleister verlassen und den Messbericht immer kontrollieren.

Folgende Punkte sollten immer überprüft werden:

  • Die ersten drei Punkte - Ziel der Messung, Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibung, sowie die Beschreibung der Feldquelle - kann der beauftragende Betrieb selbst fundiert beurteilen und die Beschreibungen sachlich nachvollziehen. Sollten hier schon Unklarheiten bestehen oder Sachverhalte nicht ausreichend beschrieben sein, kann dies ein erster Hinweis darauf sein, den Messbericht insgesamt kritisch zu hinterfragen.
  • Jedem elektromagnetischem Feld ist eine eindeutige Frequenz oder ein Frequenzbereich zugeordnet. Das Feldmessgerät bzw. die Messsonde sollte diesen Bereich sicher abdecken.
  • Sind alle Betriebszustände betrachtet und bewertet worden?
  • Liegen die Messpunkte an den Orten, an denen sich die Beschäftigten aufhalten bzw. sich bei manuellen Tätigkeiten mit EMF-Quellen ihre Hände befinden?
  • Ein zulässiger Wert zu einer Frequenz sollte nachvollziehbar aus dem entsprechenden Regelwerk ermittelt werden, z. B. mit dem Limit Info Tool für Elektromagnetische Felder (EMF-LIT). Hier sollte der Messbericht nachvollziehbar darstellen, wo die Bewertungsgröße herkommt und wie diese ggf. berechnet wird.
  • Das Regelwerk muss korrekt benannt sein und die genaue Bezeichnung der Bewertungsgröße aus dem Regelwerk im Bericht verwendet werden.

Sollte mindestens einer dieser sechs Punkte unzureichend oder fehlerhaft beschrieben sein, so ist die Qualität des Messberichtes fraglich. In diesem Fall sollte der Messbericht von einer fachkundigen Person überprüft werden. Gerne sprechen Sie hierzu auch Ihren Unfallversicherungsträger an und bitten um Unterstützung.

Checklisten:

Zur Unterstützung sowohl des Auftraggebers als auch des Messdienstleisters stellen wir zwei speziell abgestimmte Checklisten bereit. Sie berücksichtigen das jeweilige Hintergrundwissen der Zielgruppe und unterscheiden sich in ihrer Detailtiefe:


Kontakt

Dipl.-Ing. Ingo Bömmels

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3580
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. Carsten Alteköster

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3581
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. Florian Soyka

Unfallprävention: Digitalisierung - Neue Technologien

Tel: +49 30 13001-3583
Fax: Fax: +49 30 13001-38001