Personen, die aus anderen sozialstaatlichen Gründen Versicherungsschutz genießen
                        
                        
                        
		
Versichert sind:
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	meldepflichtige Arbeitslose und Arbeitssuchende (nach SGB II), wenn sie der Aufforderung einer Dienststelle der
Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese und andere Stellen aufzusuchen,
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	Personen, die stationäre oder teilstationäre Behandlung oder
 stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten einer Krankenkasse
oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten oder
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	auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen
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	"Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder im
Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum im Sinne des Paragrafen 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des
Wohnraumförderungsgesetzes im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind"
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	nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen
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	Entwicklungshelfer.