Waisenrenten

Eine Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Waise

  • sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
  • einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet oder
  • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
    Schließen zum Waisenrentenbezug berechtigende Zeiten nicht nahtlos aneinander an, kann auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten (z. B. Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Aufnahme eines Studiums) ein Anspruch auf Waisenrente bestehen.

Die Waisenrente beträgt

  • für eine Halbwaise 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des bzw. der Verstorbenen und
  • für eine Vollwaise 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des bzw. der Verstorbenen

Informationen zum Jahresarbeitsverdienst

Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten:

Alle Hinterbliebenenrenten aufgrund des Todes der gleichen Person dürfen zusammen höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes betragen.

Beispiel:
Herr Mustermann verstirbt infolge eines Arbeitsunfalls und hinterlässt eine Witwe und 3 minderjährige Waisen. Sein Bruttoverdienst im Jahr vor dem Unfall (Jahresarbeitsverdienst)  betrug 30.000 Euro.
Die Witwenrente beträgt nach dem Sterbevierteljahr 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, also jährlich 12.000 Euro oder monatlich 1.000 Euro.
Die drei Waisenrenten betragen je 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, also jährlich 6.000 Euro oder monatlich 500 Euro .
Alle Renten zusammen betragen 100 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes. Der Höchstbetrag wird also überschritten. Die Renten sind wie folgt zu kürzen:

Witwe:                 1.000 (Einzelrente) x 2.000 (Höchstbetrag) : 2.500 (Summe aller Renten) = 800
Waisen jeweils:     500 (Einzelrente)  x 2.000 (Höchstbetrag) : 2.500 (Summe aller Renten) = 400 

Ergebnis:
Jede Waise erhält eine Rente in Höhe von monatlich 400 Euro. Die Witwe erhält eine Rente in Höhe von monatlich 800 Euro. Auf die so errechnete Witwenrente sind gegebenenfalls Einkünfte der Witwe anzurechnen.

Auskunft zur genauen Höhe des individuellen Anspruchs gibt Ihnen die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Welche das ist, richtet sich nach der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, in dem der oder die Verstorbene beschäftigt war. Nähere Auskünfte dazu erteilt der jeweilige Arbeitgeber oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.