abgeschlossen 09/2005
Kraftbetätigte Karusselltüren werden sowohl im innerbetrieblichen als auch im öffentlichen Bereich (Einkaufszentren, Banken, Versicherungen) eingebaut. Per Definition handelt es sich bei kraftbetätigten Karusselltüren um Maschinen, die somit den Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 98/37/EG unterliegen. Mögliche Gefährdungen durch Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen zwischen bewegten Hauptschließkanten und den feststehenden Gegen- und Nebenschließkanten müssen dabei besondere Beachtung finden, da hier das Gefährdungspotenzial aufgrund verhältnismäßig großer Kräfte ,hoher Geschwindigkeiten und geringer Gefährdungswahrnehmung insbesondere für Kinder und gebrechliche Menschen sehr groß ist. Es war das Ziel, zukünftig die Gefährdungen, die von einer kraftbetätigten Karusselltür ausgehen, auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei sollte es neue Denkansätze zur Risikobeurteilung von Gefahrstellen geben und neue Sensoriken (berührungslos und taktil) sollten zum Einsatz kommen. Des Weiteren sollten Prüfgrundsätze erarbeitet werden, die später zur sicherheitstechnischen Beurteilung der kraftbetätigten Karusselltüren herangezogen werden können.
Im ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der Sicherheit bestehender Karusselltüren durchgeführt. Hierbei wurden 18 Türen von neun Herstellern begutachtet. Zwölf Betreibern wurde empfohlen, bis zur sicherheitstechnischen Nachrüstung durch den jeweiligen Hersteller die Karusselltüren stillzusetzen. Es folgten intensive Gespräche zwischen Karusselltürherstellern, Betreibern und dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz - BGIA, um Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Des Weiteren wurde in einem Arbeitskreis unter Mitwirkung von Herstellern und staatlichen Stellen sowie der Berufsgenossenschaften Risikobeurteilungen von einzelnen Gefahrstellen und Sicherheitsanforderungen für neue Karusselltüren erarbeitet. Weiterhin wurden durch das BGIA Prüfgrundsätze für die Prüfung bzw. sicherheitstechnische Beurteilung und Checklisten für die Wartung und Inspektion von Karusselltüren erstellt. Parallel hierzu wurde die Norm DIN V 18650, Teile 1 und 2 "Schlösser und Bauprodukte - Automatische Türsysteme" den sicherheitstechnischen Bedürfnissen angepasst.
Es wurde eine Checkliste für Hersteller und Prüfstellen erarbeitet. Außerdem wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der Herstellern dazu dienen soll, Gefahrstellen zu erkennen und abzusichern bzw. zu vermeiden. Eine Beschreibung zur Anfertigung von Probekörpern aus Styrodur, mit denen sich auf einfache Art und Weise die Kraft an Quetsch- und Scherstellen beurteilen lässt, sowie eines Prüfkeils, der dazu dient, Haupt- und Nebenschließkanten einer Tür sicherheitstechnisch zu beurteilen, wurde ebenfalls erstellt. Des Weiteren wurde zusammen mit dem Fachausschuss Bauliche Einrichtungen eine Handlungsanleitung für kraftbetätigte Karusselltüren erarbeitet, mit deren Hilfe Betreiber, Sicherheitsfachkräfte oder Aufsichtsbeamte die Möglichkeit haben, eventuelle von Karusselltüren ausgehende Gefährdungen sicherheitstechnisch zu beurteilen. Die Arbeiten und Erkenntnisse sind zum großen Teil in die inzwischen abgeschlossene Überarbeitung der Norm DIN 18650 -1,-2 eingeflossen.
Maschinenbau
Gefährdungsart(en):Mechanische Gefährdungen
Schlagworte:Gefährdungsbeurteilung, Mechanische Gefährdung, Unfallverhütung
Weitere Schlagworte zum Projekt:kraftbetätigte Karusselltüren, Gefährdungswahrnehmung, Risikobeurteilung, Sensorik (berührungslos und taktil), Prüfgrundsätze, sicherheitstechnische Beurteilung, Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen