abgeschlossen 05/2003
Im Hinblick auf die im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/44/EG (Schutz der Arbeitnehmer vor Vibration) notwendige Gefährdungsermittlung für Maschinen in der Holzbearbeitung wurden die Vibrationsbelastungen ausgewählter Standmaschinen sowie einer Reihe handgehaltener Maschinen unter praktischen Einsatzbedingungen gemessen. Für die stationären Holzbearbeitungsmaschinen existiert nach der EG-Maschinenrichtlinie keine Angabepflicht für Vibrationsemissionsdaten. Zunächst musste aufgrund fehlender Messvorschriften eine Messstrategie erarbeitet werden, um die sich stets ändernde Einleitungsstelle der Hand am Werkstück zu erfassen. Die von typischen Holzbearbeitungsmaschinen ausgehenden Vibrationsbelastungen werden ermittelt und können für eine Gefährdungsermittlung herangezogen werden. Bei den handgehaltenen Maschinen wird durch das bisherige Mess- und Bewertungsverfahren die Gesamtschwingungsbelastung des Hand-Arm-Systems nicht in jedem Fall angemessen berücksichtigt, sodass Fehlinterpretationen in der Gefährdungsbeurteilung möglich sind. Für eine Reihe verschiedener Maschinen wurden hierzu vergleichende Messungen unter Einsatzbedingungen durchgeführt.
Bei den stationären Maschinen erfolgt in der Regel die Schwingungseinleitung über das Werkstück und nicht wie bei den mobilen Maschinen über die Maschinengriffe. So wurden ausgehend von dem jeweiligen Arbeitsgang die Beschleunigungsaufnehmer so auf dem Werkstück befestigt, dass dies möglichst der Handhaltung entspricht, und über mehrere Arbeitsvorgänge experimentell erfasst. Die Messungen wurden bislang bei typischen Arbeits- und Betriebsbedingungen repräsentativ an folgenden Maschinen durchgeführt: Abrichthobelmaschine, Tischfräsmaschine, Formatkreissäge, Langlochbohrmaschine, Bandschleifmaschine, Kantenschleifmaschine, Bandsäge, Pendelstichsäge, Schwingschleifer, Excenterschleifmaschine, Oberfräse und Flachdübelfräse. Die Belastungskenngröße Schwingungsgesamtwert wurde für jede Maschine bei mehreren Wiederholungsmessungen bestimmt.
Bei den Untersuchungen wurden im Hinblick auf eine Gefährdungsermittlung bezüglich Hand-Arm-Vibrationen gemäß EU-Richtlinie 2002/44/EG die bewerteten Schwingbeschleunigungen verschiedener Standmaschinen in der Holzbearbeitung unter Einsatzbedingungen ermittelt. Hierbei lag einzig eine Abrichthobelmaschine über dem Auslöseexpositionswert von 2,5 m/s², der sich auf einen Zeitraum von acht Stunden bezieht. Bei der Auswahl an Handbearbeitungsmaschinen zeigten insbesondere die Pendelstichsäge sowie Schleifmaschinen Schwingungsgesamtwerte, bei denen bereits nach kurzer Bearbeitungsdauer der Expositionsgrenzwert von 5 m/s² überschritten wird. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist auch für die Gefährdungsbeurteilung die Vektorsumme der bewerteten Schwingbeschleunigungen aller drei Raumrichtungen heranzuziehen. Die vorliegenden Herstellerangaben beziehen sich dagegen nur auf die nach den Emissionsnormen festgelegten stärksten Schwingungsrichtungen, was zu erheblichen Abweichungen führen kann. Für die Gefährdungsermittlung bedeutet dies, dass die Angaben aus den Bedienungsanleitungen der Handmaschinen nicht ohne kritische Überprüfung für die Abschätzung eines Gesundheitsrisikos durch Hand-Arm-Vibrationen zu Grunde gelegt werden können.
Holzgewerbe
Gefährdungsart(en):Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Gefährdungsbeurteilung, Vibration
Weitere Schlagworte zum Projekt:Hand-Arm-Schwingungen, Holzbearbeitungsmaschinen, praktische Einsatzbedingungen, Gefährdungsbeurteilung, EU-Richtlinie 2002/44/EG (Vibrationen)