Nach den heute in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Anforderungen der Unfallversicherungsträger müssen Fahrer/-innen von Flurförderzeugen einen Ausbildungsnachweis erhalten, in dem entsprechend den Anlagen zur DGUV Vorschrift 68 eine Prüfung durchlaufen wird.
Diese Prüfung ist im DGUV Grundsatz Nr. 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer/-innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" umfangreich erläutert und dargelegt.
Der DGUV Grundsatz Nr. 308-001 ist allerdings nicht verbindlich. In der betrieblichen Praxis hat sich herausgestellt, dass es dadurch eine weite Bandbreite in der Qualität der ausbildenden Stellen und der Ausbildungen gibt. Diese reicht von Halbtages-Schulungen, die nur mangelhaft Kenntnisse im theoretischen und praktischen Bereich an die zukünftigen Flurförderzeugfahrer/-innen vermitteln können, bis hin zu einwöchigen Ausbildungen, die die Forderungen des DGUV Grundsatzes Nr. 308-001 zeitlich und inhaltlich sogar übertreffen können.
Ziel muss es daher sein, eine qualitätsgesicherte Ausbildung zu erreichen. Durch einheitliche Kompetenzanforderungen für Ausbilder/-innen von Flurförderzeugfahrer/-innen, die für Unternehmer/-innen transparent und nachvollziehbar sind, wie sie im vorliegenden Zertifizierungsprogramm "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Ausbildern/-innen für Fahrer/-innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" formuliert sind, kann dieses Ziel nun erreicht werden.
Hierbei verpflichten sich die Ausbilderinnen und Ausbilder, die Forderungen des DGUV-Grundsatzes 308-001 vollständig umzusetzen. Das beinhaltet die Ausbildungsdauer und Infrastruktur, die didaktischen und pädagogischen Fähigkeiten sowie nachvollziehbare Prüfungen.
Welche Vorteile hat das Programm für Unternehmen?
Welche Vorteile hat das Programm für Fahrer/-innen?
Welche Vorteile hat das Programm für den/die Ausbilder/-in?
Wie läuft die Personenzertifizierung ab?
Mit welchen Kosten ist das Programm verbunden? | |
Anmeldegebühr: | 85,00 Euro einmalig |
Prüfung: | 455,00 Euro einmalig |
Jahresbeitrag: | 130,00 Euro |
Optional: | |
Zertifizierungszeichen | 2,10 Euro/Stück nach Bedarf |
Ausbildungsbescheinigung (Vordruck mit Zertifikatsnummer) | 2,45 Euro/Stück nach Bedarf |
Die Ausstellung des Zertifikats ist bei Erfüllung der dafür erforderlichen Voraussetzungen in den Gebühren enthalten. Bei besonderen Aufwendungen für die Durchführung der Prüfung erstellt die Prüf- und Zertifizierungsstelle vorab ein Angebot.
Bei Fragen und für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an affz@bghw.de.