Ergänzende Hinweise für Schriften des Fachbereichs Holz und Metall
Die neuen "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind zum August 2022 veröffentlicht worden und haben die seit mehr als 50 Jahren bekannten "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" abgelöst. Der Aktualisierung wird in den neuen Veröffentlichungen des Fachbereich Holz und Metall Rechnung getragen. Die Umstellung bei älteren Schriften erfolgt im Rahmen der Überarbeitung und Aktualisierung.
Wo im Vorschriften- und Regelwerk mit Zuständigkeit des Fachbereich Holz und Metall noch Bezug auf die seit August 2022 abgelösten "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" genommen wird, sind sinngemäß die neuen "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" anzuwenden.
Eine Zuordnung DGUV Empfehlungen – abgelöste DGUV Grundsätze (PDF, 125 kB, nicht barrierefrei) ist verfügbar.
Auf die Veröffentlichung Neues Standardwerk für Arbeitsmedizin - Artikel des DGUV forum 4/2022 wird hingewiesen mit folgendem Auszug:
Paradigmenwechsel in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Spätestens mit der Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im vergangenen Jahrzehnt hat sich ein fachpolitischer Paradigmenwechsel durchgesetzt. Die individuellen Rechte und Pflichten der Versicherten stehen bei allen Maßnahmen des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin im Vordergrund. Die meisten DGUV Empfehlungen beschäftigen sich mit arbeitsmedizinischer Vorsorge und knüpfen an die ArbMedVV als Rechtsgrundlage an. Die Beratung der Versicherten hat in den einzelnen Empfehlungen deutlich an Gewicht gewonnen und gehört verpflichtend zur Durchführung der Vorsorge. Dem trägt auch der um das Wort "Beratungen" erweiterte Titel Rechnung.
Die neuen Empfehlungen unterstützen die Intention des Verordnungsgebers, der die arbeitsmedizinische Vorsorge neu ausgerichtet hat. Sie bieten den Betriebsärzten und Betriebsärztinnen wichtige ergänzende Informationen zu den in der ArbMedVV beschriebenen Vorsorgeanlässen, unter Berücksichtigung der vom staatlichen Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME).
Die DGUV Empfehlungen orientieren sich dabei an der Grobgliederung des Anhangs der ArbMedVV und behandeln zunächst "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", danach "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen", dann "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" und schließlich "sonstige Tätigkeiten".