Bild: © Michael Hüter, Bochum
Der Mensch verfügt über ca. 650 Muskeln, mehr als 200 Knochen und über 100 Gelenke. Überlastungen, aber auch Unterforderung können das Zusammenspiel von Muskeln, Knochen und Gelenken negativ beeinflussen. Etwa ein Viertel (22,6%) der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Deutschland beruhen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE, Stand 2020). Und diese Zahl wird mit zunehmendem Alter noch größer: Bei den Über-55-Jährigen machen sie bereits mehr als 35 % aus. Somit verursachen MSE einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden (geschätzter Ausfall durch Produktionsausfall: jährlich ca. 19,6 Mrd. Euro, Stand 2020).
Die Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist auch in der 3.Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) eines der drei Handlungsfelder. Muskel- und Skelettbelastungen an Arbeitsplätzen sind vielfältig und umfassen u. a. die Belastungsarten:
-
Manuelle Lastenhandhabung (Heben, Halten, Tragen und Ziehen, Schieben von Lasten)
-
Manuelle Arbeitsprozesse / repetitive manuelle Tätigkeiten
-
Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen, z. B. dauerhaftes Stehen ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit, dauerhaftes Sitzen in fixierter Körperhaltung, Arbeiten über Schulter- oder über Kopfniveau, Arbeiten im Hocken/Knien/Liegen)
-
Arbeiten mit hohen Ganzkörperkräften/Belastungen durch Körperfortbewegung (z. B. beim Bearbeiten großer Werkstücke, bei der Maschinenbedienung, beim Steigen/Klettern, beim Positionieren von Arbeitsgegenständen, bei Arbeiten mit Hebeln, Ratschen oder Stellrädern an Schiebern)
-
Lokale mechanische Druckeinwirkungen (z.B. durch Dauerabstützen über das Handgelenk oder die Ellenbogen)
-
Einwirkungen von Hand-Arm-Vibrationen (HAV)
-
Einwirkungen von Ganzkörpervibrationen (GKV)
-
Bewegungsarme Tätigkeiten
Neben diesen Belastungsarten können auch psychische Belastungen zum Auftreten und zur Verstärkung von Beschwerden des muskuloskelettalen Systems führen. In der Zieldefinition der GDA ist deshalb die Verminderung psychischer Fehlbelastungen als ein wichtiges Teilziel für die Reduzierung der Zahl der MSE festgelegt worden.
Zusammen mit den Unfallversicherungsträgern ist die DGUV auf dem Gebiet der Prävention arbeitsbezogener MSE seit vielen Jahren in der Praxis tätig und bietet u. a. folgende Dienstleistungen an:
-
Bereitstellung von Praxishilfen und Informationsmaterial für Betriebe und Beschäftigte
-
Planung und Organisation von Kampagnen/Öffentlichkeitsarbeit (z. B. "Denk an mich. Dein Rücken")
-
Beratungen von Betrieben bei der ergonomischen Arbeitsgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)
-
Seminare und Schulungen
-
Integration von physischen und psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung
-
Konzeption arbeitsmedizinischer Vorsorge
-
Entwicklung von ergonomischen Methoden und Verfahren zur Erfassung und Bewertung von arbeitsbedingten Belastungen
des Muskel-Skelett-Systems
-
Durchführung von Forschungsprojekten zur Ergonomie und zu arbeitspsychologischen Aspekten an
unterschiedlichen Arbeitsplätzen in Labor und Praxis
-
Erarbeitung von und Beratung zu ergonomischen Gestaltungslösungen für älter werdende Belegschaften
-
Ergonomische Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen
-
Messtechnische Arbeitsplatzanalysen (z. B. CUELA-System) zur Gefährdungsbeurteilung bei arbeitstypischen Belastungssituationen in
Betrieben
(z. B. Projekt MEGAPHYS )
-
Konzeption und Aufbau von Datenbanken
Rechtliche Vorgaben
Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit Muskel- und Skelett-Belastungen ausgesetzt sind, ist durch die folgenden Gesetze und Verordnungen vorgegeben:
-
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
-
Lastenhandhabungsverordnung (§ 3 LastHandhabV)
-
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
-
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
-
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrArbschV)
-
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
-
Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1)
-
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Weitere Informationen: