EU-Gesetz zur Plattformarbeit auf dem Weg

Eine Fahrrad fahrende Person ist von hinten zu sehen. Die Person trägt einen dunklen Helm, sowie eine Jacke und einen Lieferdienst-Rucksack im gleichen hellblauen Farbton.

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Mehr als fünf Millionen Plattformbeschäftigte in der EU sollen von dem neuen Gesetz profitieren.
Bild: Matej Kastelic/Adobe Stock

In der Europäischen Union sind etwa 28 Millionen Menschen über Plattformen beschäftigt. Schätzungsweise sind mehr als fünf Millionen von ihnen bisher fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft. Ihre Arbeitsbedingungen sollen nun verbessert werden, indem ihr Beschäftigungsstatus korrigiert und sie damit sozial abgesichert werden. Damit sollen für sie die gleichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechte gelten wie für jene Arbeitnehmende, die nicht über digitale Arbeitsplattformen angestellt sind. Werden die neuen Vorschriften umgesetzt, müssen zudem Entscheidungen, die sich direkt auf Plattformbeschäftigte auswirken, von Menschen getroffen werden – wie beispielsweise Kündigungen.

Die Verhandlungsführenden des EU-Parlaments und EU-Rats haben am 13. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über den Gesetzentwurf erzielt. Parlament und Rat müssen das Gesetz nun noch formell verabschieden.

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