IFA Report 3/2023 - Gefahrstoffliste 2023

Cover des IFA Reports

Titelseite des IFA Reports 3/2023
Bild: DGUV

Kurzfassung

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in der Gefahrstoffliste 2023 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammengefasst. Die vorliegende Version aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2021.

Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen (Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2023/1435) sowie die in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.

Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren (IFA-Arbeitsmappe, DFG, DGUV Information 213-500ff, NIOSH, OSHA, HSE), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.


Bibliografische Angaben

von Hahn, Nadja.: Gefahrstoffliste

Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin 2023

978-3-948657-60-4