Blut- oder Organspender

ein Mann spendet Blut

Bild: © Alexander Podshivalov - Fotolia.com

Wer ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, z. B. Blutspender sowie Spender körpereigener Organe und Gewebe ( z. B. Knochenmark, Niere, Haut). Dieser Versicherungsschutz besteht nach dem SGB VII und ist für Blutspender und Spender körpereigener Organe und Gewebe beitragsfrei.
Versichert sind Sie bei demjenigen Unfallversicherungsträger, der für das Unternehmen zuständig ist, bei dem Sie gespendet haben.

Wann sind Sie versichert?

Sie sind als Blutspender und Spender körpereigenen Gewebes gesetzlich unfallversichert. Versichert sind Sie sowohl bei Spenden für ein gemeinnütziges als auch für ein gewerbliches Unternehmen.

Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise

  • Schäden infolge von Komplikationen bei der Spende (Infektionen)
  • Wege zum und vom Ort der Spende
  • vorbereitende Untersuchungen und Maßnahmen für die spätere Blut- und Organspende.

Was leisten wir?

Wer bei einer Blutspende oder Spende von körpereigenem Gewebe einen Unfall erleidet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert.
Ist ein Unfall eingetreten, übernehmen wir die Kosten der Rehabilitation und erbringen Geldleistungen (Leistungen).

... und wenn etwas passiert?

Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, wodurch sich der Unfall ereignet hat.

Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Informieren Sie bitte auch die Einrichtung in der Sie gespendet haben, denn diese muss die Unfallanzeige dem zuständigen Unfallversicherungsträger zuleiten.